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Unsere Ziele
Wir wünschen uns folgende Gesetzesänderungen:
Die halboffene Adoption soll Regelfall werden
Die rechtlich bestehende Form der Inkognito-Adoption soll durch die halboffene Adoption ersetzt werden!
Hierbei wünschen wir auch eine Übergangsregelung für bereits durchgeführte Inkognito-Adoptionen.
Inkognito-Adoptionen sollen nur noch durch Gerichtsbeschluss bei missbrauchten, misshandelten und vernachlässigten Kindern durchgeführt werden.
Bei der von uns gewünschten halboffenen Adoption bleibt es beiden Seiten selbst überlassen, sie in eine offene Adoption umzuwandeln.
Name
Der Vorname des Kindes darf nicht geändert werden. Ein weiterer Vorname darf hinzugefügt werden.
In der Geburtsurkunde soll der ursprüngliche Geburtsname und der Familienname der Adoptiveltern eingetragen werden.
Vereinbarungen vor der Adoption
Hinsichtlich der vor der Adoption, zwischen Herkunftseltern und Adoptiveltern, getroffenen Vereinbarungen bei halb-/ offenen Adoptionen wünschen wir eine gesetzliche Regelung über die Einhaltung.
Wird vereinbart, dass es Briefwechsel, Fotos, Kontakte, Besuche… geben soll, sollte dieses auch eingehalten werden müssen! Gibt es hierüber vor der Adoption keine Vereinbarung, so soll die Möglichkeit der Kontaktaufnahme von leiblichen Eltern zu ihren erwachsenen Kindern über das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern erfolgen. Das Sorgerecht bleibt bei den Adoptiveltern.
Aufhebbarkeit der Adoption durch den Adoptierten im Erwachsenenalter
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll Adoptierten die Aufhebung der Adoption möglich sein. Sie sollen somit frei entscheiden können, zu welcher Familie sie ein Verwandtschaftsverhältnis wünschen. Ausführliche Beratungen über die Konsequenzen setzen wir voraus.
Auch bei Nichtaufhebung der Adoption sollen Adoptierte das Recht erhalten den ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Übergangsregelungen für bereits durchgeführte Adoptionen sollen angemessen sein.
Beratung und Hilfsangebote für Herkunftseltern
Sobald eine Schwangere oder Mutter/Vater beim Jugendamt vorstellig werden, sollen sie durch eine unabhängige Stelle, z.B. ProFamilia oder ähnliche, ein Beratungsgespräch erhalten, um aufzuzeigen welche andere Möglichkeiten für sie und ihr Kind noch in Frage kämen. Die Adoptionsvermittlungsstelle darf nicht auch gleichzeitig die Beratung vornehmen. Es soll erreicht werden, dass abgebende Eltern eine Beratungsbescheinigung vorzulegen haben, da sie meist aus einer Notsituation heraus handeln, ohne über die lebenslangen Folgen der Adoption für sich selbst und ihr Kind neutral aufgeklärt worden zu sein. Um diese Beratungen nutzen zu können, soll die 8 – Wochenfrist auf 12 Wochen erhöht werden.
Die abgebenden Eltern sollen einen Fragebogen ausfüllen, der neben persönlichen Daten und Fotos auch Gründe für die Abgabe beinhaltet. Dieser Fragebogen soll in der Akte des Kindes beim Jugendamt hinterlegt werden, damit dem erwachsenen Adoptierten eine spätere Suche nach seiner Herkunft erleichtert wird.
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